So fordern die Länder, dass die vom Bundeskabinett am 6. Juni 2011 verabschiedeten Regelungen zur Solarstromvergütung von Strom im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens „nicht dahingehend verändert werden, dass es zu einer weiteren Absenkung der Solarstromförderung über das bisherige Maß hinaus kommt“. Eine zusätzliche Absenkung über das bisherige Degressionstempo hinaus, so die Begründung des Beschlusses „gefährdet nicht nur den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland und somit die neuen energiepolitischen Ziele, sondern verletzt auch das Gebot von politischer Verlässlichkeit und Vertrauensschutz gegenüber der gesamten Branche.“ Eine klare Absage an die derzeit in der Koalition diskutierten Forderungen nach zusätzlichen Degressionsverschärfungen oder gar Mengenbegrenzungen für die Photovoltaik.
Darüber hinaus mahnen die Länder an, die bisherige Eigenverbrauchsregelung ohne weitere Abstriche beizubehalten. Die Eigenverbrauchsvergütung sei „ ein wichtiges Anreizinstrument für einen schnellen Weg in die Wettbewerbsfähigkeit von Solarstrom“, seine Beschneidung mache „keinerlei Sinn“ und wäre „kontraproduktiv“.
Besonders erfreulich ist der Beschluss der Länder, die Freiflächenvergütung wieder auf ertragsschwache Ackerflächen und Grünlandflächen auszuweiten. Photovoltaikanlagen auf Freiflächen „weisen die geringsten Kosten auf und sind ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung der Zukunft“, so die Begründung des Antrags aus Rheinland-Pfalz, dem die Mehrheit der Länderkammer ihre Unterstützung gab.
Auch beim Thema Einspeisemanagement und Netzintegration formulierten die Länder eine Forderung, die vom BSW-Solar sowie u.a. auch vom Handwerksverband ZVEH vorgebracht wurde: Eine „Einbeziehung kleiner Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt ins Einspeise-management und insbesondere die vorgesehene dauerhafte Leistungsbegrenzung für Kleinanlagen auf 70 Prozent wird abgelehnt“. Eine solche Regelung sei „nicht akzeptabel“ und „unverhältnismäßig“. Gerade die Photovoltaik bringe viele Bürger unmittelbar mit den erneuerbaren Energien in Berührung und schaffe damit Verständnis und Akzeptanz, so der Länderbeschluss, der auf Antrag Baden-Württembergs eingebracht wurde. Schließlich fordern die Länder eine Hinwendung zum Thema Gebäudeintegration von Photovoltaik und regen eine um 2 ct/kWh erhöhte Förderung für solche Anlagen im Bereich bis 100kWp Anlagengröße an.
Der BSW-Solar hat die Entscheidungen der Länder heute in einer Pressemitteilung begrüßt und fordert die Regierungskoalition auf, diese Änderungswünsche der Länder im weiteren Verfahren zu berücksichtigen (siehe www.solarwirtschaft.de/presse). Der Verband und einige Mitglieder hatten in den letzten Wochen intensive Gespräche auf landespolitischer Ebene geführt und für Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren geworben.
Der heutige Bundesratsbeschluss wird nun an die Bundesregierung geleitet, die hierzu Stellung nehmen muss. Parallel beraten die Bundestagsfraktionen zu den Gesetzentwürfen in der letzten Juniwoche und werden das Gesetzespaket voraussichtlich am 30. Juni im Bundestag verabschieden. Im Anschluss wird der Bundesrat noch eine kurze zweite Beratung anschließen und am 8. Juli das EEG sowie die weiteren Gesetze verabschieden. Eine Zustimmungspflicht zur Gesetzesnovelle im Bundesrat besteht allerdings nicht, so dass die heutigen Beschlüsse lediglich appellativen Charakter haben.
